Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Informationen:

Das Gelände der „Freiheit Fünfzehn“ steht unter Denkmalschutz. Es liegt in einem Wohnmischgebiet. Hieraus ergeben sich nachfolgende Auflagen:

Lautstärkebeschränkungen:

Ab 22:30 Uhr müssen die Türen/ Fenster geschlossen werden. Die Gäste dürfen allerdings weiterhin die Terrasse nach 22:30 Uhr bei angemessener Lautstärke benutzen.

Feuerwerk:

Auf dem Gelände der „Freiheit Fünfzehn“ ist kein Feuerwerk gestattet.

Himmelslaternen:

Sind gesetzlich verboten (durch Flughafennähe).

Konfetti & Co.:

Konfetti, Plastikblüten, Konfettibomben, Reis oder Streumaterial gleich welcher Art sind in der Location und dem Vorplatz nicht gestattet. Bei Missachtung wird eine Gebühr von 250,00 € erhoben.

Beschädigungen:

Bei grober Verschmutzung/ Beschädigung bspw. von Tischwäsche/ Boden/ Gegenständen behalten wir uns vor, ihnen anteilig Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Wiederbeschaffungskosten von während der Veranstaltung durch die Gäste beschädigter Einrichtung/Ausstattung trägt der Veranstalter.

Anzahlung:

Direkt nach Bestätigung durch den Kunden (diese kann persönlich, fernmündlich oder per E-Mail erfolgen) ist eine Anzahlung zu leisten, festgelegt im Reservierungsvertrag. Erst mit Zahlungseingang gilt der Termin als feste Buchung.

Restzahlung/Schlussrechnung:

Die Schlussrechnung wird unmittelbar nach der Feier schriftlich erstellt und ist, sofern nicht anderslautend ausgewiesen, sofort fällig.

Preisänderungen:

Preisänderungen behalten wir uns vor und informieren sie rechtzeitig.

Mindestumsatz/Stornogebühren/Vertragsschluss:

Tritt der Kunde vom Vertrag oder Teilen des Vertrages zurück, ohne dass wir dies zu verschulden haben, so hat die Duke Bar einen Anspruch auf die Berechnung der Bereitstellungskosten.
Diese ergeben sich wie folgt:

Bei einer Kündigung bis 6 Monaten vor Veranstaltung sind 25 % der vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen.
Bei einer Kündigung bis 2 Monaten vor Veranstaltung sind 50 % der vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen.
Bei einer Kündigung bis 1 Monat vor Veranstaltung sind 80 % der vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen.
Bei 7 Tagen Kündigung vor Veranstaltungsbeginn sind 100 % der vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen.

Die Mindestbelegung der Duke Bar beträgt 45 Vollzahler/Erwachsene.
Die verbindliche Angabe der Personenzahl muss 7 Tagen vor Veranstaltung erfolgen. Diese Angabe ist die Grundlage für die Schlussrechnung und kann nach Ablauf des Stichtages nicht mehr nach unten korrigiert werden. Ohne Mitteilung bis zum genannten Stichtag wird die im Vertrag genannte Personenzahl als verbindlich angenommen und zur Abrechnung gebracht.

Haftungsausschluss:

Kann die o. g. Veranstaltung oder Bestandteile dieses Vertrages ohne Verschulden der Duke Bar nicht durchgeführt werden, ist die Duke Bar nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Schadensersatzansprüche, die aus mangelhaften Leistungen Dritter entstehen, können nur gegenüber dem jeweiligen Fremdanbieter geltend gemacht werden (z. B. Künstler, Floristen, Caterer etc.).

Gültig ab 01.09.22.